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Freier Samstagnachmittag
Die Einführung des freien Samstagnachmittags hat wiederum erfreuliche Fortschritte gemacht. Bisher sind im Allgemeinen die Banken in dieser Hinsicht vorangegangen. Ihnen sind dann in der Regel an dem betreffenden Platze jeweilen die besseren Handelshäuser gefolgt. Nun macht der freie Samstag Nachmittag auch auf Büro von Fabrikbetrieben Fortschritte, nachdem vieler Orts der Haupteinwand durch Freigabe des Samstagnachmittags auch an die Fabrikarbeiter da hingefallen ist.»
Schweizerischer Kaufmännischer Verein,
44. Jahresbericht des Centralkomitees 1916/1917, S. 35 f
links: Restaurant im KV Bern, ca. 1920
rechts: KVBüro, 2. von links: Karl Stoll (Zentralsekretär 1902-1924), ca. 1920
Der Verband beschäftigt sich 1924 mit Sparmassnahmen der Zollverwaltung auf Kosten der Frauen.
«Wir entnehmen der Presse unter dem Titel «Reorganisation der Zollverwaltung» folgende Meldung aus Bern: ‘Der Bundesrat gedenkt, durch die Einführung anderer Arbeitsmethoden und durch zusammenziehen von Dienstobliegenheiten in der eidgenössischen Oberzolldirektion eine Summe von rund 50,000 Fr. einzusparen. Es sollen für einzelne Obliegenheiten in vermehrtem Masse weibliche Hilfskräfte angestellt werden. Ebenso wird auf verschiedenen Zollämter auf ähnliche Weise eine Einsparung von 12,000 Fr. erzielt.’
Wir müssen aus dieser Meldung den Schluss ziehen, dass der Bundesrat beabsichtige, die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte soll zu Ersparnissen führen. Wir sehen in diesen Reorganisationsmassnahmen ein amtliches Eingeständnis, dass man weibliche Angestellte geringer zu entlöhnen brauche als männliches Personal. Wenn sich der Start von solchen Erwägungen leiten lässt, steht zu befürchten, dass auch privat die Privatwirtschaft zu diesen nun mehr staatlich sanktionierten Sparmittel greifen wird. Die Folgen liegen dann auf der Hand.» 52. Jahresbericht des Centralkomitees des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins für 1924, S. 20.