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1912: Auf Druck des SKV wird das Obligationenrecht um den Abschnitt «Dienstvertrag» ergänzt, der erstmals einheitlich und verbindlich Rahmenbedingungen für Anstellungsverträge regelt. Die Stellenvermittlung öffnet sich nach massivem Druck auch den Frauen. Der Mann ist der Boss: Bürowelt vor Ausbruch des ersten Weltkrieges bei der Firma Kienast & Reuss an der Frau Münsterstrasse in Zürich.
Aus heutiger Sicht fragwürdige Argumente gegen das «Eindringen der Frau in den Handel»
«Es wurde weiter oben nachgewiesen, dass das übrigens die Gegner nicht bestreiten, die Frauenarbeit im Handel Tendenz hat, die Lohnverhältnisse der unteren Angestellten besonders, aber auch die der mittleren Gehülfen, zu verschlechtern. Das muss deshalb für den SKV eo ipso ein Grund sein, das Eindringen der Frau in den Handel jedenfalls nicht zu fördern, sondern im Gegenteil auf Massregeln zu sehen, mit welchen Mitteln dem Schaden vorgebeugt werden kann.»
Nach dem Vortrag von K. Stoll, Centralsekretär des S.K.V. 44. Jahresbericht des Centralkomitees des Schweiz. Kaufmännischen Vereins 1908/1909, S. 25.
1912 : Auf Druck des SKV wird das Obligationenrecht um den Abschnitt «Dienstvertrag» ergänzt, der erstmals einheitlich und verbindlich Rahmenbedingungen für Anstellungsverträge regelt. Die Stellenvermittlung öffnet sich nach massivem Druck auch den Frauen.
Büro bei der Firma Kienast & Reuss an der Frau Münsterstrasse in Zürich (Quelle: 125 Jahre KVZ)
1911: Der Verband reicht im Parlament in Bern ein Postulat ein: Die Arbeitszeit ist auf neun Stunden an sechs Wochentagen zu beschränken. H. Bodmer-Schmidhauser wird zum Zentralpräsidenten gewählt.
Gegründet wurde die zentrale Stellenvermittlung 1876. 1912 öffnete sie sich auch für weibliche Mitglieder.
«Durch den Zusammenschluss der Vereine und die dadurch geschaffene solidere Grundlage, war es möglich, an der Delegiertenversammlung in Langenthal vom 5. März 1876 das Central-Stellenvermittlungsbureau ins Leben zu rufen, nachdem im Jahre (sic) 1876 und 1870 schon an Versammlungen dahingehende Vorschläge gemacht worden waren. Die in den Sektionen vorgenommenen Abstimmungen bestätigten mit Zweidrittel-Mehrheit und mit 16 annehmende (sic) gegen 4 verwerfende Sektionen den Beschluss der Delegiertenversammlung. Die Gründung des Stellenvermittlungsbureaus hatte den jungen Verband heftig erregt. Die unterlegene Partei stand auf dem Standpunkt, durch diese Gründung werde der Verband über die seiner Tätigkeit gezogenen Grenzen hinausgeführt. Viele Mitglieder befürchteten auch finanzielle Schwierigkeiten. In der Folge erklärten drei Sektionen den Austritt aus dem Zentralverband.»
Karl Stoll: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen 1861-1914, Verlag des kaufmännischen Verbandes, Zürich 1914, S. 12.
«Die erfreuliche Zunahme der uns gemeldeten offenen Stellen von 4608 in 1941 auf 5583 in 1942 – also 16% – dürfen wir als Beweis des zunehmenden Vertrauens der Arbeitgeberkreise in unsere Vermittlungstätigkeit buchen (…). Die Meldungen aus dem Ausland bleiben, aus naheliegenden Gründen, spärlich (…). Mit 3550 Placements haben wir die höchste Zahl seit Bestehen unseres Facharbeitsnachweis erreicht und das schon gute Resultat des Vorjahres um …weiterlesen