Einführung eines Rechtsdienstes, 1903

Einführung eines unentgeltlichen Rechtsdienstes für Mitglieder. Das Angebot ist über die Jahre laufend ausgebaut worden.

Mitglieder des Kaufmännischen Verbands haben Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsberatung. Als Spezialisten in den Bereichen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beantworten die Experten und Expertinnen des Verbands Fragen zu Themen wie Arbeitsvertrag, Kündigung, Ferien, Überstunden, Zeugnisse und Sozialversicherungen.
Rechtsberatung des Kaufmännischen Verbands