Nur geduldete Frauen im SKV

Aus heutiger Sicht fragwürdige Argumente gegen das «Eindringen der Frau in den Handel»

«Es wurde weiter oben nachgewiesen, dass das übrigens die Gegner nicht bestreiten, die Frauenarbeit im Handel Tendenz hat, die Lohnverhältnisse der unteren Angestellten besonders, aber auch die der mittleren Gehülfen, zu verschlechtern. Das muss deshalb für den SKV eo ipso ein Grund sein, das Eindringen der Frau in den Handel jedenfalls nicht zu fördern, sondern im Gegenteil auf Massregeln zu sehen, mit welchen Mitteln dem Schaden vorgebeugt werden kann.»

Nach dem Vortrag von K. Stoll, Centralsekretär des S.K.V. 44. Jahresbericht des Centralkomitees des Schweiz. Kaufmännischen Vereins 1908/1909, S. 25.

 

1912 : Auf Druck des SKV wird das Obligationenrecht um den Abschnitt «Dienstvertrag» ergänzt, der erstmals einheitlich und verbindlich Rahmenbedingungen für Anstellungsverträge regelt. Die Stellenvermittlung öffnet sich nach massivem Druck auch den Frauen.

 

Klare Rollenteilung vor dem ersten Weltkrieg in der Firma Kienast & Reuss in Zürich (Quelle: Catrina S. 16f)