Aktion gegen andauernde Überzeit
«Wir richten an unsere Sektionen und an unsere einzelnen Mitglieder den Appell, uns jene Arbeitgeber zu melden, die mit der Arbeitskraft ihres Personals Wucher treiben. Wir haben uns besonders dort eingesetzt, wo die gleichen Firmen, die durch die zwingende Vorschrift des Fabrikgesetzes gehalten sind, ihren Arbeitern für die Überarbeitszeit zum Bruttostundenlohn noch einen 25%igen Zuschlag zu bezahlen, den Angestellten eine gleiche Entschädigung vorenthalten, oder dann die Entschädigung nur auf Basis des Bruttolohnes ohne Zuschlag oder sogar nur auf Basis des Grundsalärs ohne Teuerungszulage ausrichten.»
Verbandsarbeit im 76. Jahr 1948, Schweizerischer Kaufmännischer Verein, S. 19.